Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar

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Rechtsgrundlagen

Lesefassung Rechtsgrundlagen als pdf...

Neben der Erfüllung der formalen Erfordernisse ist als Voraussetzung für die Berechtigung zum Studium in einem der Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge, im Studiengang Schulmusik oder im Studiengang Magisterhauptfach Musikwissenschaft in einer Prüfung die besondere künstlerische Eignung für das gewählte Studienfach nachzuweisen.

Rechtsgrundlagen für das Bewerbungsverfahren, die Eignungsprüfung und die Feststellung des Prüfungsergebnisses sind § 61 Thüringer Hochschulgesetz, die Immatrikulationsordnung und die Eignungsprüfungsordnung der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar.