Eine Befreiung von einzelnen Prüfungsteilen (mit Ausnahme des Hauptfachs) ist auf eigenen schriftlichen Antrag hin nur dann möglich, wenn in den betreffenden Nebenfächern bereits Studien- und Prüfungsleistungen - z. B. vor einem Hochschulwechsel - erbracht worden sind. Die Nachweise darüber sind vom Bewerber eigenständig und rechtzeitig vor der Prüfung zu erbringen.