Ergebnis
Das Ergebnis der Eignungsprüfung wird innerhalb von ca. vier Wochen schriftlich mitgeteilt. Bei Bestehen der Eignungsprüfung gilt das Ergebnis in der Regel nur für die Aufnahme des Studiums im darauffolgenden Semester.Die Eignungsprüfung kann für das gleiche Studienfach bei Nichtbestehen nur einmal wiederholt werden, und zwar in der Regel zum nächsten Eignungsprüfungstermin.
In besonderen Ausnahmefällen kann die Wiederholung auch einzelner Prüfungsteile zu einem früheren Zeitpunkt genehmigt werden, wenn der Bewerber im Prüfungsteil Hauptfach der Eignungprüfung eine besondere Begabung nachgewiesen hat. Davon ist auszugehen, wenn die Punktzahl 3,0 Punkte höher liegt, als zum Bestehen der Hauptfachprüfung mindestens notwendig ist. Die Entscheidung hierüber trifft der Prüfungsausschuss.
