Krankenversicherung
In Deutschland besteht für alle Studierenden die Krankenversicherungspflicht, d.h. für die Immatrikulation an einer Hochschule ist der Nachweis über eine Krankenversicherung zu erbringen. Ohne diesen Nachweis ist der Studienbeginn nicht möglich! Darüber hinaus besteht in Deutschland die Pflegeversicherungspflicht für alle krankenversicherten Personen. Ziel der Pflegeversicherung ist die soziale Absicherung des Risikos einer Pflegebedürftigkeit, die nach schweren Unfällen oder Krankheiten auftreten kann. Die Versicherungspflichtigen werden dort pflegeversichert, wo sie auch krankenversichert sind.Studierende aus Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialabkommen getroffen hat, das eine Versicherungsklausel beinhaltet, können in ihrem Heimatland versichert bleiben. Informationen dazu erhält man u.a. in der Abteilung Akademische und Studentische Angelegenheiten der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar. Der entsprechende Versicherungsnachweis ist bei einer deutschen Krankenkasse vorzulegen.
Studierende aus Ländern, mit denen ein solches Sozialabkommen nicht besteht, müssen sich in Deutschland versichern. Für Studierende gibt es eine spezielle Studentische Krankenversicherung, die besonders preisgünstig ist. Es wird empfohlen, die Angebote zu vergleichen.
Es ist sehr wichtig, dass vor der Einreise nach Deutschland eine Krankenversicherung abgeschlossen wird, die wenigstens so lange Gültigkeit besitzt, bis in Deutschland eine studentische Krankenversicherung für die Dauer des Studiums abgeschlossen ist. Sie sollte die Kosten für die Arztbehandlung, das Krankenhaus und die Rückführung abdecken. Den Nachweis sollte man immer mit sich führen.
