Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar

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Studienvoraussetzungen

Zum Studium berechtigen:
  1. Die allgemeine Hochschulreife in den Studiengängen Schulmusik und Musikwissenschaft.
  2. In den übrigen Studiengängen in der Regel die allgemeine Hochschulreife; auf den Nachweis der Hochschulreife kann bei einer besonderen künstlerischen Begabung verzichtet werden, wenn in der Eignungsprüfung im Prüfungsteil Hauptfach 3,0 Punkte mehr erzielt werden, als nach der Eignungsprüfungsordnung für das Bestehen der Prüfung mindestens notwendig sind.
  3. Eine nach den Bedingungen der Eignungsprüfungsordnung der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar bestandene Eignungsprüfung.
  4. Im künstlerischen Aufbaustudium zusätzlich zur bestandenen Eignungsprüfung der Hochschulabschluss mit dem Fach, das Hauptfach im Aufbaustudium sein soll. Ein Schulmusikabschluss reicht nicht aus.
  5. Für ein Ergänzungsstudium zusätzlich zur bestandenen Eignungsprüfung ein abgeschlossenes Hochschulstudium.
  6. Der Nachweis über den Test Deutsch als Fremdsprache Niveaustufe 3 (TestDaF 3) bzw. über den Test Deutsch als Fremdsprache Niveaustufe 4 (TestDaF 4) durch ausländische Bewerber oder das Bestehen einer deutschen Sprachprüfung im Rahmen der Eignungsprüfung, wobei Bewerber für die Studiengänge Musik den TestDaF 3, Bewerber für die Studiengänge Musikwissenschaft, Kulturmanagement oder Schulmusik den TestDaF 4 nachweisen. Bewerber für das Ergänzungsstudium Elektroakustische Komposition können ersatzweise die entsprechende englische oder französische Sprachprüfung vorlegen.