Einschreibung
Die Einschreibung ist fristgerecht vorzunehmen. Sie ist auch auf dem Postweg mit dem entsprechenden Formular möglich.Erforderlich sind:
- der Nachweis über die Einzahlung des aktuellen Semesterbeitrages...
- der Nachweis über die Einzahlung sonstiger im Zusammenhang mit dem Studium stehender fälliger Gebühren und Beiträge
- der Nachweis über die Krankenversicherung entsprechend der Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung vom 27. März 1996 (BGBl. I. S. 568) in der jeweils geltenden Fassung oder der Nachweis über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung
- das Formblatt E-128 bei Bewerbern aus EU-Ländern
- eventuell noch fehlende Nachweise über die Hochschulzugangsberechtigung oder den Hochschulabschluss
- der Exmatrikulationsbescheid der vorherigen Hochschule bei einem Hochschulwechsel
Fehlen Unterlagen, kann die Einschreibung nicht erfolgen.

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