Foto: Alexander Burzik
Deutschnachweise
Zum Studium berechtigt der beglaubigte Nachweis über den Test Deutsch als Fremdsprache Niveaustufe 3 (TestDaF 3) bzw. über den Test Deutsch als Fremdsprache Niveaustufe 4 (TestDaF 4) durch ausländische Bewerber, oder das Bestehen einer deutschen Sprachprüfung im Rahmen der Eignungsprüfung.
Die Bewerber für die Studiengänge Musik müssen den TestDaF 3, Bewerber für die Studiengänge Musikwissenschaft, Kulturmanagement oder Schulmusik den TestDaF 4 nachweisen.

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