Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar

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Hochschulwechsel

Bei einem Hochschulwechsel im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes werden bereits absolvierte Studien- und Prüfungsleistungen in demselben Studiengang uneingeschränkt anerkannt. Allerdings sind Studien- und Prüfungsleistungen nachzuholen, die laut Studienordnung an der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar zu erbringen sind, jedoch bisher an der Herkunftshochschule nicht erbracht wurden.

Es gilt der Grundsatz, dass für ein und denselben Abschluss immer die gleichen Leistungen nachzuweisen sind. Da bei einem Hochschulwechsel keine Rückstufung in ein niedrigeres Fachsemester erfolgt, wird vor einer Bewerbung empfohlen, anhand des Regelstudienplans der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar zu überprüfen, ob die noch fehlenden Leistungen in der verbleibenden Regelstudienzeit zu bewältigen sind.