Im Ausland absolvierte Studien- und Prüfungsleistungen
Bewerber für ein Studium mit den Abschlüssen Diplom, Erste Staatsprüfung oder Magister Artium sollten beachten, dass im Ausland erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen maximal bis zum Vordiplom bzw. bis zur Zwischenprüfung anerkannt werden, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt ist. Entsprechende Nachweise in deutscher Übersetzung und beglaubigte Kopien sind erforderlich und werden nach der Immatrikulation beim Prüfungsamt eingereicht.Ungeachtet dessen sind Studien- und Prüfungsleistungen nachzuholen, die laut Studienordnung an der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar im Grundstudium (1.-4. Semester) zu absolvieren sind, im Ausland aber nicht absolviert wurden.
Die Anrechnung auf ein postgraduales Studium ist nicht möglich.

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