Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar

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Bei den Proben zur Inszenierung von Reinhard Keisers Oper "Die verdammte Staatsucht oder Der verführte Claudius"

Foto: Guido Werner

Zulassungsvoraussetzungen

Neben einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit dem Hauptfach Gesang ist das Bestehen der Eignungsprüfung – in Form eines Vorsingens – Voraussetzung für die Zulassung auf die freien Stellen im Thüringer Opernstudio.

Die speziellen Anforderungen der Eignungsprüfung sind in der Studienordnung geregelt.