Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar

Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar

Springe direkt zu:
Permanente Navigation | Navigation 1. Ebene | Navigation 2. Ebene | Navigation 3. Ebene
Inhaltsbereich | Suche | Sprachwahl



Information und Ausschreibung zum DAAD Programm PROMOS

PROMOS = PROgramm zur Steigerung der MObilität von Studierenden

Der DAAD stellt auch für 2012 im Rahmen des PROMOS Programms der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar Mittel zur Verfügung. Es können damit gefördert werden:  

• Studienaufenthalten im Ausland von 1 bis 6 Monate
• Praktika im Ausland von 6 Wochen bis 6 Monate
• Sprachkurse im Ausland 3 Wochen bis 6 Monate
• Fachkurse (Sommerkurse/Meisterkurse) 5 Tage bis 6 Wochen
• Studienreisen inklusive Wettbewerbs- und Konzertreisen ins Ausland von mindestens 5 Studierenden von 5 bis 12 Tage

Anträge für die oben genannten Mobilitätsaktivitäten können nicht mehr beim DAAD gestellt werden. Studierende, die eine der oben genannten Aktivitäten planen, stellen unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars einen Antrag an die Hochschule (Abgabe in der Abteilung ASA). Die Anträge werden durch eine Auswahlkommission entschieden, die sich zusammensetzt aus dem Vizepräsidenten für künstlerische Projekte, den Studiendekanen der drei Fakultäten, einem Studierendenvertreter und dem Leiter der Abteilung Akademische und Studentische Angelegenheiten.

PROMOS Bewerbungsformular

DAAD Informationen zu PROMOS

Anträge für das Kalenderjahr 2012 können bis 20.12.2011 in der Abteilung Akademische und Studentische Angelegenheiten eingereicht werden.

Dem Antrag sind beizulegen:
 
• Motivationsschreiben
• eine Beschreibung des Projekts mit Erläuterung des Bezugs zum Studienziel
• aktuelle Studienbescheinigung
• Kopie des Diplom-/Bachelor-/Masterzeugnisses, wenn vorhanden
• Empfehlungsschreiben des Hauptfachlehrers/Institutsleiters
• Nachweise über Sprachkenntnisse in der Landes- bzw. Unterrichts-/Arbeitssprache

Bewerben können sich auch noch während des geplanten Projekts regulär eingeschriebene Studierende, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen sowie Studierende, die Deutschen im Sinne des § 8 Abs. 1 Ziffer 2 ff. BAföG gleichgestellt sind.

Weitere Informationen erhält man in der Abteilung Akademische und Studentische Angelegenheiten.