Studienordnung Postgraduales Studium
STUDIENGANG KULTURMANAGEMENT
Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar
S T U D I E N O R D N U N G
für den
postgradualen Studiengang Kulturmanagement
an der Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar
Gemäß § 5 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 79 Abs. 2 Nr. 11, 83 Abs. 2 Nr. 6, 85 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) in der Fassung vom 9. Juni 1999, zuletzt geändert durch Art.49 des Gesetzes vom 24. Oktober 2001 (GVBl. S. 265), erlässt die Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar auf der Grundlage der vom Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst mit Erlass vom *** genehmigten Prüfungsordnung für den postgradualen Studiengang Kulturmanagement folgende Studienordnung für das postgraduale Studium Kulturmanagement; der Rat des Fachbereichs II hat am 8. Oktober 2001 die Studienordnung beschlossen; der Senat der Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar hat am 25.3.2002 der Studienordnung zugestimmt. Die Studienordnung wurde am *** dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst angezeigt.
INHALTSÜBERSICHT
§ 1Geltungsbereich
§ 2Studiendauer - Studienbeginn
§ 3Studienvoraussetzungen
§ 4Ziel des Studiums
§ 5Verteilung der Studieninhalte
§ 6Praktika
§ 7Gleichstellungsklausel
§ 8Inkrafttreten
Anlage I (Ziele des Studiengangs)
Anlage II (Praktikumsordnung)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar (APOHfM) und der Fachprüfungsordnung für den postgradualen Studiengang Kulturmanagement den Verlauf dieses Studiums an der Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar.
§ 2 Studiendauer - Studienbeginn
(1)Das Studium endet nach 4 Semestern (40 SWS), auch wenn es
bis dahin nicht abgeschlossen ist, es sei denn, der Studierende hat dies nicht selbst zu vertreten.
(2)Das Studium kann im Wintersemester wie im Sommersemester aufgenommen werden.
§ 3 Studienvoraussetzungen
(1)Grundsätzliche Voraussetzung für ein Studium im postgradualen Studiengang Kulturmanagement ist ein mit Diplom, Staatsprüfung, Master oder Magistergrad abgeschlossenes geistes- bzw. kunst- und kulturwissenschaftliches, sozial-, wirtschafts- und rechtswissenschaftliches oder künstlerisches Studium an einer Universität bzw. einer gleichgestellten Hochschule. Auf Antrag kann ein Bachalor-/FH-Abschluss Voraussetzung für ein Studium im postgradualen Studiengang Kulturmanagement sein. Voraussetzungen für die Bearbeitung des Antrages sind:
- Abschlusszeugnis mit Gesamtnote von mindestens 2.0
- Ein positives Votum des zuständigen Prüfungsausschusses der HfM (Auflagen)
(2)Dieses Studium kann im Sonderfall durch Studierende der Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar bereits mit dem Hauptstudium des Studienfaches, für das sie schon eingeschrieben sind, begonnen werden. Das Diplom wird in diesem Fall erst und nur dann ausgehändigt, wenn das Studium im ersten Studienfach mit dem Hochschulabschluss erfolgreich beendet wurde.
(3)Die weitere Zulassung wird in einem Eignungsfeststellungsverfahren ermittelt. Das Eignungsfeststellungsverfahren wird von mindestens zwei Prüfungsberechtigten nach folgenden Kriterien durchgeführt:
-Note des Hochschulabschlusses 0-3 Punkte
-ausreichende Fremdsprachenkenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen (für deutsche Muttersprachler) bzw. ausreichende Kenntnisse im Deutschen sowie einer zusätzlichen Fremdsprache (für ausländische Muttersprachler )0-3 Punkte
-praktische Berufserfahrung im Bereich Kulturmanagement bzw. Erfahrung in der Ausübung künstlerischer Tätigkeit (Nachweis durch Praktika, Zeugnisse etc.) 0-3 Punkte
-Auslandserfahrung 0-3 Punkte
-kommunikative Kompetenz 0-3 Punkte
In jedem der Einzelkriterien muss mindestens 1 Punkt erreicht werden.
Das Prädikat des Hochschulabschlusses ist wie folgt in das Punktsystem umzurechnen:
sehr gut = 3 Punkte; gut = 2 Punkte; befriedigend = 1 Punkt; ausreichend= 0 Punkte. Beruht der Hochschulabschluss auf einem nicht vergleichbaren Bewertungssystem, so stellt der Prüfungsausschuss die angemessene Punktezahl fest. Die kommunikative Kompetenz (Sprach- und Ausdrucksfähigkeit sowie aktive und spontane sprachliche Verfügung) wird im Verlauf eines Beratungs- und Auswahlgespräches ermittelt. Alle übrigen Qualifikationen werden auf der Grundlage der mit den Bewerbungsunterlagen eingereichten Schriftstücken nach dem o.g. Punkteschlüssel ermittelt.
Beim Eignungsfeststellungsverfahren sind maximal 15 Punkte erreichbar. Die Zulassung kann erhalten, wem mindestens 10 der 15 Punkte zuerkannt werden.
§ 4 Ziel des Studiums
(1)Das Studium endet mit der Diplomprüfung.
(2)Das Studium im postgradualen Studiengang Kulturmanagement bereitet ergänzend, aufbauend und weiterführend zu einem bereits absolvierten Studium mit berufsqualifizierendemAbschluß durch die Vermittlung zusätzlicher wissenschaftlicher und berufspraktischer Qualifikationen auf den Beruf Kulturmanager vor.
(3)Spezifische Ausbildungsziele werden im Anhang I ausgeführt.
§ 5 Verteilung der Studieninhalte
Die Studieninhalte verteilen sich wie folgt:
A.Kulturwissenschaft
·2 Seminare/Vorlesungen zu den Grundlagen der Kulturwissenschaft (4 SWS)
·1 Hauptseminar zur Kulturpolitik (2 SWS)
·1 Hauptseminar zur Theorie der Moderne (2 SWS)
B.Betriebswirtschaftslehre/Management
·1 Einführungsseminar zu den allgemeinen Grundlagen des Kulturmanagements (2 SWS)
·1 Seminar Kommunikations- oder Medienmanagement (2 SWS)
·2 Seminare Einführung BWL (4 SWS)
·1 Seminar Haushalts- und Rechnungswesen (2 SWS)
·1 Hauptseminar zur Unternehmenskultur und -kommunikation (2 SWS)
·2 Seminare zum Kulturmarketing (4 SWS)
C.Rechtswesen/Projektseminare/Wahlpflicht
·2 Seminare Recht (4 SWS)
·2 Projektseminare zum Veranstaltungs- und Innovationsmanagement (6 SWS Projektmitarbeit)
·1 Künstlerisches Projektseminar (2 SWS)
·2 Seminare aus dem Wahlpflichtbereich (4 SWS)
Mit den Wahl-Pflicht-Fächern ist eine individuelle Ergänzung des Studiums intendiert. Dabei kann eine Auswahl aus den Studienangeboten der Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar, der Bauhaus-Universität Weimar und der Friedrich-Schiller-Universität Jena jeweils aus Veranstaltungen des Hauptstudiums getroffen werden.
Jedes Seminar wird nur jeweils einmal angerechnet. Es muss jedes verpflichtende Seminar einmal belegt worden sein.
Im Wahl-Pflicht-Bereich können Seminare des Hauptstudiums aus der Musikwissenschaft, der Ästhetik, der Kunstgeschichte und -theorie, der Architekturgeschichte, der Kommunikation, den Geistes- und Sozialwissenschaften, der Literaturwissenschaft und der Medienwissenschaft belegt werden.
Fakultative Angebote ergänzen die angegebenen Seminare.
§ 6 Praktika
(1)Während des Studiums sind zwei qualifizierte, mindestens vierwöchige Praktika zu absolvieren. Sie sollen thematisch Teilbereiche der in der Studienordnung genannten Fachgebiete berühren. Eines der Praktika ist an der Hochschule für Musik Franz Liszt zu absolvieren. Über jedes der Praktika ist ein Bericht anzufertigen, der Bestandteil der Zulassungsvoraussetzungen zur Diplomprüfung ist.
(2)Praktika bedürfen der Zustimmung des im Studiengang Kulturmanagement tätigen Hochschullehrers oder des ihm zugeordneten wissenschaftlichen Mitarbeiters.
(3)Näheres regelt die Praktikumsordnung. (Anhang II)
§ 7 Gleichstellungsklausel
Status- und Funktionsbezeichnungen dieser Ordnung gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Studienordnung tritt am ersten Tag des auf ihre Bekanntmachung im gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst folgenden Monats in Kraft.
Weimar, den
Der Rektor der Hochschule für Musik Franz LisztWeimar
Prof. Rolf-Dieter Arens
ANHANG I
ZIELE DES STUDIENGANGS
Der Schwerpunkt des postgradualen Studiengangs Kulturmanagement liegt auf der Verbindung von Theorie und Praxis, der Verbindung von kultur-, betriebs- und rechtswissenschaftlichen Grundlagen im Kulturmanagement mit dem Ziel, künstlerische Kompetenz sowie Führungs- und Managementqualitäten zu integrieren.
-Das Studium Kulturmanagement in Weimar sensibilisiert für die Möglichkeiten und die Verantwortung von Kultur und Kunst.
-Das Studium Kulturmanagement in Weimar fördert Teamfähigkeit in gemeinsamen universitätsinternen und –externen Projekten. Gerade Weimar bietet auf der lokalen und regionalen Ebene ein vielfältiges Betätigungsfeld für Kultur.
-Das Studium Kulturmanagement in Weimar ist interdisziplinär konzipiert. Dies schlägt sich vor allem in den engen Kooperationen mit den anderen Hochschulen in Thüringen nieder.
-Der Studiengang Kulturmanagement in Weimar ist entscheidend durch den Ausbau seiner internationalen Kontakte geprägt. Verschiedene Universitätspartnerschaften sowie Kontakte mit ausländischen Kulturinstitutionen bieten interessierten Studierenden vielfältige Möglichkeiten für Studien- oder Praktikumsaufenthalte im Ausland. Darüber hinaus werden über die Studieninhalte spezifische interkulturelle Kompetenzen vermittelt, die auf das für Kulturmanager wesentliche Tätigkeitsfeld der Kulturarbeit mit bzw. in anderen Kulturen vorbereiten.
ANHANG II
Praktikumsordnung
§1 Allgemeines
Im Verlauf des Studiums sind zwei fachnahe, mindestens vierwöchige Praktika zu absolvieren. Sie sollen thematisch Teilbereiche der in der Studienordnung genannten Fachgebiete berühren. Eines der Praktika ist an der Hochschule für Musik Franz Liszt zu absolvieren. Das andere Praktikum ist keine Veranstaltung der Hochschule. Die Studierenden haben sich selbst an einer in Frage kommenden Institution für ein Praktikum zu bewerben.
§2 Institutionen und Praktikumsgeber
Institutionen, an denen ein Praktikum absolviert werden kann, müssen im kulturellen bzw. kulturnahen Bereich arbeiten, wie z.B. Theater, Konzerthäuser, Künstleragenturen, Kulturämter, Musikhochschulen und Musikschulen, Museen, Galerien, Rundfunk- und Fernsehanstalten,Zeitungs- und Zeitschriftenredaktionen, Verlage aber auch Sponsoringagenturen, Unternehmen aus dem Medienbereich usw.
§3 Genehmigung von Praktika
Praktika bedürfen der Zustimmung des das postgraduale Studium Kulturmanagement leitenden Hochschullehrers oder des ihm zugeordneten wissenschaftlichen Mitarbeiters. Dies setzt einen formlosen Antrag voraus, der Auskunft zur Institution, zum gedachten Zeitraum und zu voraussichtlichen Arbeitsschwerpunkten gibt.
§4 Praktikumsbericht
Nach Absolvierung der Praktika reichen die Studierenden für jedes der Praktika einen schriftlichen Bericht ein, der nach Angaben über den Ort, die Tätigkeitsbereiche und einer Auflistung der geleisteten Arbeiten eine reflektierende Einschätzung der gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen enthält. Die Praktikumsberichte sind Zulassungsvoraussetzung zur Diplomprüfung.
Fach Veranstaltung SWS Leistungsnachweis Kulturwissenschaft Grundlagen Kulturwissenschaft Kulturpolitik Theorie der Moderne 4 2 2 In sechs Veranstaltungen muss je ein Leistungsschein durch Referat/Klausur plus Hausarbeit erworben worden sein. Dabei müssen mindestens zwei Leistungsscheine im Bereich Kulturwissenschaft (davon ein Hauptseminar) und zwei im Bereich BWL/Management (davon ein Hauptseminar) erbracht werden. Die übrigen Veranstaltungen werden durch Teilnahme nachgewiesen. BWL/Management Einführung Kultur- management Einführung BWL I und II Rechnungswesen Kommunikations- oder Medienmanagement Kulturmarketing Unternehmenskultur und -kommunikation 2 4 2 2 4 2 Recht Projektseminare Wahl-Pflicht-Bereich Recht I und II Veranstaltungs- und Innovationsmanagement Künstlerisches Projekt 2 Seminare des Hauptstudiums 4 6 2 4 Teilnahme- bzw. Projektschein
