Studienordnung Magister-Nebenfach
Studienordnung
für das
Fach Kulturmanagement
mit dem Abschluß Magistra Artium / Magister Artium (M.A.)
am Institut für Musikwissenschaft
der Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar
vom 30.05.2001
Inhaltsverzeichnis:
§ 1Geltungsbereich
§ 2Studiendauer
§ 3Studienvoraussetzungen
§ 4Inhalt und Ziel des Studiums
§ 5Aufbau des Studiums
§ 6Lehr- und Lernformen
§ 7Studienleistungen
§ 8Prüfungen
§ 9Studienfachberatung
§ 10 Gleichstellungsklausel
§ 11 Übergangsregelung
§ 12 Inkrafttreten
Anhang I Studienplan
Anhang II Praktikumordnung
Gemäß § 5 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 79 Abs. 2 Nr. 11, 83 Abs. 2 Nr. 6, 85 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) in der Fassung vom 9. Juni 1999, zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 19. Dezember 2000 (GVBl. S. 416), erlässt die Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar auf der Grundlage der vom Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst mit Erlass vom *** genehmigten Prüfungsordnung für das Magisterstudium Kulturmanagement folgende Studienordnung für das Magisterstudium Kulturmanagement; der Rat des Fachbereichs III hat am 29. Mai 2002 die Studienordnung beschlossen; der Senat der Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar hat am 01. Juli 2002 der Studienordnung zugestimmt.
Die Studienordnung wurde am 02. Juli 2002 dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst angezeigt.
§ 1
Geltungsbereich
(1) Auf der Grundlage der Ordnung für die Magisterprüfung des Fachbereiches III der Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar regelt diese Studienordnung Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums für das Magisternebenfach Kulturmanagement.
(2) Das Studium endet mit dem Abschluß Magistra Artium / Magister Artium (M.A.).
§ 2
Studiendauer
Die Regelstudienzeit beträgt neun Semester (einschließlich Prüfungssemester). Die Zwischenprüfung muss gemäß § 3 Abs. 2 der Magisterprüfungsordnung bis zum Ende des sechsten Semesters abgeschlossen sein.
§ 3
Studienvoraussetzungen
(1) Voraussetzung für die Zulassung zum Magisterstudium ist das Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife oder ein von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. Eine Eignungsprüfung findet nicht statt.
(2) Im Studium Kulturmanagement als Nebenfach sind bis zur Meldung zur Zwischenprüfung Kenntnisse von zwei modernen Fremdsprachen nachzuweisen.
§ 4
Inhalt und Ziel des Studiums
(1) Das Lehrangebot des Faches Kulturmanagement in Weimar legt den Schwerpunkt auf kulturwissenschaftliche und kulturökonomische Inhalte.
(2) Im Studium des Nebenfaches Kulturmanagement sind die folgenden Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben:
Kulturwissenschaft:
-Überblick über die Kulturgeschichte und Kulturwissenschaft Deutschlands
-Einführungen in die Kulturgeschichte und Kulturwissenschaft ausgewählter Zielkulturen
-Kulturpolitik
-Theorie der Moderne
-Durchführung eines künstlerischen Projektes
Kulturökonomie:
-Einführung in die allgemeinen Grundlagen des Kulturmanagements
-Einführung in das Kommunikations- oder Medienmanagement
-Einführung in die Betriebswirtschaftslehre
-Einführung in das Haushalts- und Rechnungswesen
-Organisationskultur und –kommunikation
-Kulturmarketing
-Veranstaltungs- und Innovationsmanagement
Recht:
-Einführung in die Rechtswissenschaft
Das Studium soll insbesondere zu einem kritischen Urteil über Fragen des Faches, zu selbständigem wissenschaftlichen Arbeiten und zur angemessenen Darstellung fachspezifischer Sachverhalte befähigen. Darüber hinaus sollen in Projekten und Praktika Kompetenzen im angewandten Kulturmanagement erworben werden.
§ 5
Aufbau des Studiums
(1)Das Studium umfaßt
-das Grundstudium von in der Regel vier Semestern, das mit der Zwischenprüfung abschließt, und
-das Hauptstudium von in der Regel fünf Semestern, das mit der Magisterprüfung abschließt. Teile des achten und das neunte Semester sind der Anfertigung der Magisterarbeit und der Ablegung der mündlichen und schriftlichen Fachprüfungen gewidmet.
(2)Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl (SWS) im Nebenfach umfaßt
-im Grundstudium 20 SWS,
-im Hauptstudium 20 SWS.
§ 6
Lehr- und Lernformen
(1)Die Vorlesung (V) dient der problemorientierten Darstellung der Lehrinhalte nach dem neuesten Stand der Forschung. Eine vertiefende Nachbereitung durch die Studierenden wird nachdrücklich empfohlen.
(2)Das Seminar (S) ist die Hauptveranstaltungsart des Hauptstudiums. Leistungsnachweise werden durch regelmäßige Teilnahme und aktive Mitarbeit sowie durch Referate und Hausarbeiten erbracht.
(3)Das Proseminar (PS) ist die Hauptveranstaltungsart des Grundstudiums. Seine Grundlage ist die regelmäßige Teilnahme und aktive Mitarbeit der Teilnehmer. Voraussetzung für den Erwerb des Seminarscheins ist darüber hinaus die schriftliche Ausarbeitung des im Proseminar gehaltenen Referats.
(4)Die Übung/Projektseminar (Ü) ist eine Veranstaltung, die der Umsetzung konkreter Projekte in Zusammenarbeit mit Künstlern und Kulturinstitutionen dient, um auf diese Weise den Praxisbezug im Fach zu stärken.
(5)Das Kolloquium (K) ist eine freiere Veranstaltungsform des Hauptstudiums mit einem speziellen studentischen Teilnehmerkreis (vorrangig ab 7. Semester), an der in der Regel die am Studiengang Kulturmanagement Lehrenden teilnehmen. Im Kolloquium werden aktuelle Themen der Forschung behandelt, Forschungsprojekte der Dozenten vorgestellt sowie Arbeiten von Examenskandidaten und Doktoranden besprochen.
(6)Tutorien (T) sind studentische Arbeitsgemeinschaften. Die Teilnahme an ihnen wird empfohlen.
(7)Das Praktikum (Pr) dient dem Kennenlernen der Kulturmanagement-Praxis und der möglichen Berufsfelder.
§ 7
Studienleistungen
(1)Gemäß Anlage 2 der Magisterprüfungsordnung sind während des Studiums folgende Leistungsnachweise zu erbringen:
a)Im Grundstudium des Nebenfaches sind durch erfolgreiche Teilnahme an Proseminaren und Übungen drei Leistungsnachweise zu erbringen:
1.Einführungsseminar Kulturmanagement
2.Proseminar/Vorlesung aus dem Teilgebiet Kulturwissenschaft
3.Proseminar aus dem Bereich Kulturökonomie
b)Im Hauptstudium des Nebenfaches sind durch erfolgreiche Teilnahme an Seminaren und Übungen drei Leistungsnachweise zu erbringen:
1.Seminar aus dem Teilgebiet Kulturwissenschaft (Kulturpolitik, Theorie der Moderne)
2.Seminar aus dem Teilgebiet BWL/Management (Kulturmarketing/Organisationskultur
3.Seminar aus dem Teilgebiet Kulturwissenschaft oder Kulturökonomie
Ferner muss die erforderliche Stundenzahl in den Projektseminaren zum Veranstaltungsmanagement und zum künstlerischen Projekt nachgewiesen werden.
(2)Die Vergabe eines Leistungsnachweises („Leistungsschein“) setzt eine regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung voraus, die durch eine qualifizierte eigenständige Leistung (Klausur/ Referat und schriftliche Ausarbeitung) nachzuweisen ist. Die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung liegt nur dann vor, wenn eine Abschlußklausur bestanden oder ein Referat mit schriftlicher Ausarbeitung mit mindestens ausreichendem Ergebnis angefertigt worden ist. Die Leistungsbewertung wird von dem Leiter der Lehrveranstaltung verantwortet. Er legt im Rahmen der hier aufgestellten Grundsätze die Leistungs- und Bewertungskriterien fest und gibt sie rechtzeitig, spätestens zu Beginn der Veranstaltung, bekannt. Bei Parallelveranstaltungen gelten dieselben Kriterien. In den Übungen (Veranstaltungs- und Innovationsmanagement, künstlerisches Projekt) wird in der Regel die Gesamtleistung des Semesters bewertet.
Über die Teilnahme an Proseminaren und Seminaren hinaus ist der Besuch von Vorlesungen nachzuweisen.
(3)Eine Übersicht über den Aufbau des Haupt- und Nebenfachstudiums und die zu erbringenden Studienleistungen enthält der Studienplan.
(4)Während des Studiums sind zwei qualifizierte, mindestens vierwöchige Praktika zu absolvieren, davon eines im Laufe des Grundstudiums und eines im Laufe des Hauptstudiums. Sie sollten thematisch Teilbereiche der in der Studienordnung genannten Fachgebiete berühren. Eines der Praktika ist an der Hochschule für Musik Franz Liszt zu absolvieren. Über jedes der Praktika ist ein Bericht anzufertigen, der jeweils Bestandteil der Zulassungsvoraussetzungen zur Magisterzwischenprüfung bzw. zur Magisterprüfung ist.
(5)Praktika bedürfen der Zustimmung des im Studiengang Kulturmanagement tätigen Hochschullehrers oder des ihm zugeordneten wissenschaftlichen Mitarbeiters.
(6)Näheres regelt die Praktikumordnung. (Anhang II)
§ 8
Prüfungen
(1)Die Zwischenprüfung im Fach Kulturmanagement besteht aus einer mündlichen Prüfung (Dauer im Nebenfach: 15 Minuten) sowie einer Klausur (Dauer im Nebenfach: zwei Stunden). Neben dem Stoff der „Einführung in das Kulturmanagement“, der Grundlage der Klausur ist, kann für die mündliche Prüfung ein Teilgebiet aus dem Bereich eines durch Leistungsnachweis abgeschlossenen Proseminars gewählt werden. Die Prüfungen in den zusammen mit dem Hauptfach Musikwissenschaft studierten Nebenfächern bzw. dem zweiten Hauptfach werden gemäß den Festlegungen der für diese gültigen Fachprüfungsordnungen durchgeführt.
(2)Die Magisterprüfung besteht im Nebenfach aus einer schriftlichen Prüfung gemäß § 23 Abs. 2 der Magisterprüfungsordnung (dreistündige Klausur) und einer mündlichen Prüfung gemäß § 23 Abs. 2 der Magisterprüfungsordnung (Dauer: dreißig Minuten). In der Klausur wird ein Thema aus dem Bereich Kulturwissenschaft oder Betriebswirtschaftslehre/ Management geprüft. Das zu prüfende Fach wird mit der Zulassung zur Prüfung bekannt gegeben. In der mündlichen Prüfung wird ein Thema aus dem Bereich Kulturwissenschaft und ein Thema aus dem Bereich Betriebswirtschaftslehre/Management geprüft.
§ 9
Studienfachberatung
(1)Die Studienfachberatung erfolgt im Fach Kulturmanagement des Instituts für Musikwissenschaft sowohl durch die eigens eingesetzten Studienfachberater als auch durch sämtliche Professoren und Assistenten. Die Studienfachberatung wird laufend angeboten.
(2)Studierende des Nebenfaches Kulturmanagement müssen bei der Rückmeldung zum zweiten Fachsemester nachweisen, daß sie an einer Studienberatung zu Beginn des Studiums teilgenommen haben.
(3)Die Studienberatung wird darüber hinaus insbesondere in folgenden Fällen empfohlen:
a)nach Ablegung der Zwischenprüfung,
b)bei der Vorbereitung auf Prüfungen,
c)bei Nichtbestehen von Prüfungen und gescheiterten Versuchen, erforderliche Leistungsnachweise zu erwerben,
d)bei zeitlicher Verzögerung des Studiums,
e)bei Studiengang- bzw. Hochschulwechsel,
f)bei der Wahl von Forschungsschwerpunkten.
§ 10
Gleichstellungsklausel
Status- und Funktionsbezeichnungen dieser Ordnung gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.
§ 11
Übergangsregelung
Studierende, die ihr Studium vor Inkrafttreten dieser Studienordnung begonnen haben, können wählen, ob sie es nach den bisherigen Regelungen oder nach den Vorschriften dieser Studienordnung beenden wollen.
§ 12
Inkrafttreten
Diese Studienordnung tritt am ersten Tag des auf ihre Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar folgenden Monats in Kraft.
Weimar, den
Rektor der Hochschule
für Musik Franz Liszt Weimar
ANHANG I
Studienplan Nebenfach Kulturmanagement
1. Grundstudium
|
Fach |
Form |
SWS |
Leistungsnachweis |
|
Grundlagen der Kulturwissenschaft |
V/PS |
4 |
3 LN (1 LN Einführungsseminar Kulturmanagement, 1 LN aus dem Teilgebiet Kulturwissenschaft, 1 LN aus dem Bereich Kulturökonomie)
1 Testat Übung BWL 1 Testat Übung Rechnungswesen Nachweis über ein mind. 4-wöchiges Praktikum |
|
Einführung Kulturmanagement
Einführung BWL I und II
Rechnungswesen
Kommunikations- oder Medienmanagement |
PS
PS
PS
V/PS |
2
4
2
2 | |
|
Recht
Wahlpflichtfächer |
Ü
V, PS, Ü |
4
2 |
1 Testat Übung Recht
|
|
Summe |
|
20 |
|
2. Hauptstudium
|
Fach |
Form |
SWS |
Leistungsnachweis |
|
Kulturpolitik
Theorie der Moderne |
S
S |
2
2 |
3 LN (1 LN aus dem Teilgebiet Kulturwissenschaft, 1 LN aus dem Teilgebiet Kulturökonomie, 1 LN aus dem Teilgebiet Kulturwissenschaft oder Kulturökonomie) 1 Testat aus dem Teilgebiet Kulturökonomie
Nachweis über ein mind. 4-wöchiges Praktikum |
|
Kulturmarketing
Organisationskultur und –kommunikation |
PS
S
|
4
2
| |
|
Veranstaltungs- und Innovationsmanagement
Künstlerisches Projekt |
Ü
Ü |
4
2 |
1 Projektschein Künstlerisches Projekt 2 Projektscheine Veranstaltungsmanagement lt. § 6 (4) STO |
|
Wahlpflichtfächer |
V, PS, Ü |
4 |
|
|
Summe |
|
20 |
Abkürzungen:
SWS: Semesterwochenstunden
BWL: Betriebswirtschaftslehre
V: Vorlesung
PS: Proseminar
Ü: Übung
ANHANG II
PRAKTIKUMORDNUNG
§1 Allgemeines
Im Verlauf des Studiums sind zwei fachnahe, mindestens vierwöchige Praktika zu absolvieren, davon eines im Laufe des Grundstudiums und eines im Laufe des Hauptstudiums. Sie sollen thematisch Teilbereiche der in der Studienordnung genannten Fachgebiete berühren. Eines der Praktika ist an der Hochschule für Musik Franz Liszt zu absolvieren. Das andere Praktikum ist keine Veranstaltung der Hochschule. Die Studierenden haben sich selbst an einer in Frage kommenden Institution für ein Praktikum zu bewerben.
§2 Institutionen und Praktikumgeber
Institutionen, an denen ein Praktikum absolviert werden kann, müssen im kulturellen bzw. kulturnahen Bereich arbeiten, wie z.B. Theater, Konzerthäuser, Künstleragenturen, Kulturämter, Musikhochschulen und Musikschulen, Museen, Galerien, Rundfunk- und Fernsehanstalten, Zeitungs- und Zeitschriftenredaktionen, Verlage aber auch Sponsoringagenturen, Unternehmen aus dem Medienbereich usw.
§3 Genehmigung von Praktika
Praktika bedürfen der Zustimmung des das Studium Kulturmanagement leitenden Hochschullehrers oder des ihm zugeordneten wissenschaftlichen Mitarbeiters. Dies setzt einen formlosen Antrag voraus, der Auskunft zur Institution, zum gedachten Zeitraum und zu voraussichtlichen Arbeitsschwerpunkten gibt.
§4 Praktikumbericht
Nach Absolvierung der Praktika reichen die Studierenden für jedes der Praktika einen schriftlichen Bericht ein, der nach Angaben über den Ort, die Tätigkeitsbereiche und einer Auflistung der geleisteten Arbeiten eine reflektierende Einschätzung der gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen enthält. Die Praktikumberichte sind Zulassungsvoraussetzung zur Magisterzwischenprüfung bzw. zur Magisterprüfung.
