Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar

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Studienordnung Doppeldiplom Weimar-Evry

Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar

Studienordnung

für das deutsch-französische Doppeldiplom

im Rahmen des postgradualen Studiengangs Kulturmanagement

Gemäß § 5 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 79 Abs. 2 Nr. 11, 83 Abs. 2 Nr. 6, 85 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni 2003 (GVBl. S. 325) erlässt die Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar auf der Grundlage der vom Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst mit Erlass vom *** genehmigten Prüfungsordnung für das deutsch-französische Doppeldiplom im Rahmen des postgradualen Studienganges Kulturmanagement folgende Studienordnung. Der Rat des Fachbereichs III hat am 14. Juni 2004 die Studienordnung beschlossen; der Senat der Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar hat am 28. Juni 2004 der Studienordnung zugestimmt.

Die Studienordnung wurde am *** dem Thüringer Ministerium Kultusministerium angezeigt.

Inhaltsübersicht

§ 1Geltungsbereich

§ 2Studiendauer - Studienbeginn

§ 3Studienvoraussetzungen

§ 4Ziel des Studiums

§ 5Verteilung der Studieninhalte

§ 6Praktika

§ 7Gleichstellungsklausel

§ 8Inkrafttreten

Anlage I (Praktikumordnung)

§ 1 Geltungsbereich

Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar (APOHfM) und der Fachprüfungsordnung für den postgradualen Studiengang Kulturmanagement in der jeweils geltenden Fassung den Verlauf dieses Studiums an der Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar.

§ 2 Studiendauer - Studienbeginn

(1) Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Das Studium ist nicht verlängerbar, auch wenn es nach Ablauf von 4 Semestern nicht abgeschlossen ist, es sei denn, der Studierende hat eine Verzögerung nicht selbst zu vertreten.

(2) Das Studium kann in Weimar im Wintersemester wie im Sommersemester aufgenommen werden.

§ 3 Studienvoraussetzungen

Voraussetzung für ein Studium nach dieser Studienordnung ist die Immatrikulation im postgradualen Studiengang Kulturmanagement oder im Studiengang Magisternebenfach Kulturmanagement (Hauptstudium) an der Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar bzw. ein Studium im DESS Administration de la Musique et du Spectacle Vivant an der Université d’Évry – Val d’Essonne.

Übersteigt die Zahl der Bewerbungen für die Teilnahme am deutsch-französischen Doppeldiplom im Rahmen des postgradualen Studiengangs Kulturmanagement die zur Verfügung stehenden Plätze, so wird eine Rangfolge der Bewerber aufgrund der Durchschnittsnote der erbrachten Studienleistungen erstellt, die über die Vergabe entscheidet. Bei gleicher Qualifikation entscheidet der zertifizierte Nachweis von Fremdsprachenkentnissen.

Voraussetzungen:

a) Nachweis sehr guter Leistungen in allen Fächern

b) ausgezeichnete Sprachkenntnisse in Deutsch und Französisch

§ 4 Ziel des Studiums

(1) Das Studium endet mit der Diplomprüfung.

(2) Das Studium bereitet ergänzend, aufbauend und weiterführend zu einem bereits absolvierten Studium mit berufsqualifizierendem Abschluss durch die Vermittlung zusätzlicher wissenschaftlicher und berufspraktischer Qualifikationen auf den Beruf Kulturmanager in Deutschland und Frankreich vor und vermittelt Kenntnisse der deutschen und französischen Kulturlandschaft.

§ 5 Verteilung der Studieninhalte

(1) Das Studium in Weimar umfasst 30 Semesterwochenstunden, hinzu kommen 339 Ustd. am DESS in Évry.

Die Studieninhalte in Weimar umfassen:

Modul A. Kulturwissenschaft

2 Seminare/Vorlesungen zu den Grundlagen der Kulturwissenschaft (4 SWS)

1 Hauptseminar/Vorlesung zur Kulturpolitik (2 SWS)

Modul B. Kulturökonomie

1 Einführungsseminar zu den allgemeinen Grundlagen des Kulturmanagements (2 SWS)

1 Proseminar Kommunikations- oder Medienmanagement (2 SWS)

2 Proseminare zum Kulturmarketing (4 SWS)

1 Hauptseminar Organisationskultur (2 SWS)

Modul C. Rechtswesen/Projektseminare/Wahlpflicht

1 Übung Recht (2 SWS)

2 Projektseminare zum Veranstaltungs- und Innovationsmanagement (6 SWS Projektmitarbeit)

1 Seminar „Künstlerisches Projekt“ (2 SWS)

2 Seminare aus dem Wahlpflichtbereich (4 SWS)

(2) Die Studieninhalte in Évry umfassen:

- Modul A : Politiques culturelles et Arts du spectacle (138 h)

- Modul B : Droit et Gestion de production (66h)

- Modul C : Communication et Relations publiques (63h)

- Modul D : Pratiques artistiques (74h)

(3) Für Studierende im Magisternebenfach (Hauptstudium) gelten hiervon abweichend die Bestimmungen der Studienordnung für das Magisternebenfach vom … . Zusätzlich sind die unter § 5 (2) geforderten Studieninhalte (plus Auslandspraktikum) nachzuweisen.

§ 6 Praktika

(1) Die Studierenden aus évry müssen neben dem Praktikum in Frankreich ein Praktikum von mindestens vier Wochen (ca. 203 Std.) an einer Kulturinstitution in Deutschland absolvieren. Zu dem Praktikum ist ein Praktikumbericht anzufertigen.

(2) Die Studierenden aus Weimar müssen neben dem Praktikum in Deutschland ein Praktikum von mindestens vier Wochen an einer Kulturinstitution in Frankreich absolvieren. (ca. 199 Std.) Zu dem Praktikum ist ein Praktikumbericht anzufertigen.

(3) Praktika bedürfen der Zustimmung der Studiengangsleitung Kulturmanagement.

(4) Näheres regelt die Praktikumordnung. (Anhang I)

§ 7 Gleichstellungsklausel

Status- und Funktionsbezeichnungen dieser Ordnung gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.

§ 8 Inkrafttreten

Diese Studienordnung tritt am ersten Tag des auf ihre Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar folgenden Monats in Kraft.

Weimar, den 30. Juni 2004

Prof. Rolf-Dieter Arens

Rektor



Anhang

 

Praktikumsordnung

§ 1 Allgemeines

Im Verlauf des Studiums sind zwei fachnahe, mindestens vierwöchige Praktika zu absolvieren, davon eines im jeweiligen Partnerland. Sie sollen thematisch Teilbereiche der in der Studienordnung genannten Fachgebiete berühren. Eines der Praktika ist an der Hochschule für Musik Franz Liszt Weimarzu absolvieren. Das andere Praktikum ist keine Veranstaltung der Hochschule. Die Studierenden haben sich selbst an einer in Frage kommenden Institution für ein Praktikum zu bewerben.

§ 2 Institutionen und Praktikumsgeber

Institutionen, an denen ein Praktikum absolviert werden kann, müssen im kulturellen bzw. kulturnahen Bereich arbeiten, wie z.B. Theater, Konzerthäuser, Künstleragenturen, Kulturämter, Musikhochschulen und Musikschulen, Museen, Galerien, Rundfunk- und Fernsehanstalten, Zeitungs- und Zeitschriftenredaktionen, Verlage aber auch Sponsoringagenturen, Unternehmen aus dem Medienbereich usw.

§ 3 Genehmigung von Praktika

Praktika bedürfen der Zustimmung der Studiengangsleitung Kulturmanagement. Dies setzt einen formlosen Antrag voraus, der Auskunft zur Institution, zum gedachten Zeitraum und zu voraussichtlichen Arbeitsschwerpunkten gibt.

§ 4 Praktikumsbericht

Nach Absolvierung der Praktika reichen die Studierenden für jedes der Praktika einen schriftlichen Bericht ein, der nach Angaben über den Ort, die Tätigkeitsbereiche und einer Auflistung der geleisteten Arbeiten eine reflektierende Einschätzung der gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen enthält. Darüber hinaus ist von den Studierenden eine schriftliche Bestätigung des Praktikums durch die betreffende Organisation vorzulegen. Die Praktikumsberichte sind Zulassungsvoraussetzung zur Diplomprüfung.