Aufnahmeprüfung
In den Eignungsprüfungen (praktischer Teil des Zulassungsverfahrens) müssen die künstlerischen Qualifikationen nachgewiesen werden. Neben der Beurteilung des aktuellen Leistungsstandes sollen die Kommissionen sich ein umfassendes Bild vom jeweiligen Bewerber, insbesondere über dessen Entwicklungschancen, machen können. Wird die Prüfung im Hauptfach Komposition nicht bestanden, kann auf das Ablegen weiterer Prüfungsteile verzichtet werden.Allgemeine Studienvoraussetzung
- Nachweis der allgemeinen Hochschulreife
- überdurchschnittliche musikalische Begabung
- ein starker musikalischer Ausdrucks- und Gestaltungswille
- gute Klavier-Kenntnisse (bei einem anderen Hauptinstrument sind Grundkenntnisse im Fach Klavier erwünscht)
- fundierte Kenntnisse in Musiktheorie und Musikgeschichte
- Kenntnisse der Musik des 20. Jahrhunderts, insbesondere nach 1945
- sichere Beherrschung der deutschen Sprache
Grundständiges Studium Komposition
Spezielle Anforderungen in der EignungsprüfungHauptfach Komposition (mündlich, 30 Minuten)
Vorlage von mindestens drei Kompositionen unterschiedlicher Besetzung. Erläuterungen zu den Arbeitsschritten ihrer Entstehung und den kompositorischen Absichten. Den Arbeiten ist eine schriftliche Erklärung beizulegen, dass diese selbständig verfasst wurden.Musiktheorie (schriftlich, 45 Minuten)
Nachweis von
Grundkenntnissen in Notation, Skalentheorie und Harmonielehre (bis hin
zur einfachen Modulation; Funktions- oder Stufentheorie).
Musiktheorie (mündlich, ca. 20 Minuten)
Hörendes Erkennen
harmonischer Zusammenhänge in ihren Grundfunktionen. Darstellung von
Kadenzen und einfachen Modulationen am Klavier. Kurzanalyse eines
vorgelegten Werkes. Improvisation einer Begleitung zu einer
Melodievorgabe (wahlweise am Klavier oder mit dem Instrument des
instrumentalen Schwerpunktfachs).Gehörbildung (schriftlich, 45 Minuten)
Hörendes Erkennen und Notation musikalischer Strukturen:- losgelöst von musikalischen Zusammenhängen (Intervalle, Skalen, Dreiklänge und Taktarten)
- eingebunden in musikalische Zusammenhänge (Rhythmusdiktat, Melodiediktat, einfache Kadenzverläufe)
Gehörbildung (mündlich, ca. 20 Minuten)
Nachweis eines guten musikalischen Gehörs (melodisch, rhythmisch und harmonisch) und Tongedächtnisses. Unmittelbares Erkennen und Darstellen musikalischer Zusammenhänge einschlie§lich freitonaler Intervallreihen (Vom-Blatt-Singen). Nachweis improvisatorischer Fähigkeiten mit dem Instrument des instrumentalen Schwerpunktfaches.
Instrumentales Schwerpunktfach (ca. 20 Minuten)
Wählbar sind alle Orchesterinstrumente, Klavier, Gitarre, Akkordeon, Orgel, Blockflöte, Saxophon und Gesang. Vortrag von mindestens drei Werken mittleren Schwierigkeitsgrades aus drei verschiedenen Musikepochen. Der Bewerber legt der Eignungsprüfungskommission eine Liste der vorbereiteten Werke zur Auswahl vor.
Aufbausstudium Komposition
Voraussetzung für ein Aufbausstudium im Fach Komposition ist ein abgeschlossenes Kompositionsstudium. Die Prüfung findet lediglich im Hauptfach statt. Als Schwerpunkt kann elektroakustische Komposition gewählt werden. In der mündlichen Prüfung (30 Minuten) muss eine aussergewöhnliche Begabung anhand der vorgelegten Kompositionen nachgewiesen werden. Erläuterungen zu den Arbeitsschritten ihrer Entstehung und den kompositorischen Absichten werden ebenso verlangt, wie Ausführungen über die in dem Aufbausstudium angestrebten Ziele. Den Kompositionen ist eine schriftliche Erklärung beizulegen, dass diese selbständig verfasst wurden.
Ergänzungsstudium Elektroakustische Komposition
Voraussetzung für diesen Studiengang ist ein Hochschulabschluss. Die Prüfung findet lediglich im Hauptfach statt (mündliche Prüfung, 20 Minuten).
Zielgruppen dieses Studienganges sind
- Kompositionsstudenten anderer Musikhochschulen mit Hochschulabschluß, die dort im Studiengang Komposition nicht die Möglichkeit hatten, elektroakustische Komposition zu studieren.
- Studenten mit einem Hochschulabschluß, der inhaltlich weitestgehend mit einer schöpferischen künstlerischen Ausbildung in Verbindung gebracht werden kann. Zusätzlich ist eine eigene künstlerisch überzeugende kompositorische Tätigkeit in der Aufnahmeprüfung nachzuweisen.
