Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar

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Förderung studentischer Aktivitäten durch den Stura

Ziel:

Der Stura möchte die Studierenden motivieren, eigene Initiative zu ergreifen und künstlerische, kulturelle, politische, wissenschaftliche und pädagogische Projekte und Exkursionen außerhalb des Hochschulangebotes zu realisieren. Gefördert werden ausschließlich Konzepte, die einen ideellen Charakter haben und nicht durch finanzielle Gewinnerzielung motiviert sind. Die Hauptinitiative darf nicht von einem Dozenten oder der Hochschule ausgehen. Im Idealfall ist das Vorhaben bereichernd für die Region und zugänglich für alle Hochschulangehörigen in Form eines Konzertes, einer Präsentation etc. Eine Kooperation mit der Bauhaus-Universität Weimar wird in diesem Zusammenhang unterstützt. Der Stura bietet bzw. vermittelt finanzielle Unterstützung aus folgenden Mitteln:

Mittel des Sturas:

Mit dem Semesterbeitrag bezahlen alle Studierenden jeweils 6,50 Euro, die dem Stura zur Verfügung stehen.

Mittel aus den Langzeitstudiengebühren (LZSG):

Der Stura befürwortet in Abstimmung mit der Hochschulleitung Förderungen aus den Mitteln der LZSG (siehe Ordnung zur Verwendung der LZSG).

Kriterien und Verfahrensweise:

  • Ausgefülltes Antragsformular, erhältlich an der Stura-Pinnwand oder online auf dem Blog (http://todoliszt.blogspot.com), muss spätestens zwei Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden (Stura-Fach im Fürstenhaus an der Pforte oder per E-Mail an: stura@hfm-weimar.de).
  • Alle Studierenden der HfM Weimar sind berechtigt, einen Antrag zu stellen. Eine Vorstel-lung des Projekts während der öffentlichen Sitzung des Sturas wird ausdrücklich begrüßt.
  • Der Stura entscheidet nach Eingang des Antrags in der darauffolgenden Sitzung über die Förderungswürdigkeit; das Ergebnis wird über das Sitzungsprotokoll hochschulintern veröffentlicht.
  • Der Stura errechnet anhand aller Angaben und nach Einschätzung des Projekts einen Förderungsbetrag. Dabei sind Abweichungen vom höchsten Förderbetrag zulässig, um eine Differenzierung zwischen verschiedenen Projekten zu ermöglichen. 
  • Eine Förderung erfolgt: 
    o grundsätzlich rückwirkend im Anschluss an das Projekt.
    o nur nach umfassender Offenlegung der Projektfinanzierung.
    o nach Erhalt von Original-Rechnungen, -Quittungen etc. in Höhe der Fördersumme.
  • Eine Förderung besonders herausragender Projekte aus beiden Mitteln (Stura und LZSG) ist möglich; dazu sind zwei separate Anträge zu stellen. Alles Weitere regelt die Ordnung zur Verwendung der LZSG.
  • Das Recht auf weitere Förderung durch Dritte bleibt unberührt.
  • Mehrere Einzelanträge zu einem Projekt sind nicht zulässig und werden vom Stura nach Rücksprache wie ein Gruppenantrag behandelt. 
  • Bei besonders förderungswürdigen Projekten sind Ausnahmen bei den Kriterien und Förderbeträgen nach reiflicher Überlegung des Sturas zulässig.
  • Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderung; eine schriftliche Stellungnahme des Sturas kann eingefordert werden.

Staffelung:

1. Stufe:  Förderung von Projekten einzelner Studenten/ Studentinnen, Höchstsumme aus Mitteln des Sturas: 100 Euro.
Beispiele: Exkursionen, Workshops, Tagungen etc.

2. Stufe:  Förderung von Projekten mit 2-9 Teilnehmenden, Höchstsumme aus Mitteln des Sturas: 500 Euro.
Beispiele: Ensembles, Workshops, Klassenfahrten, Exkursionen etc.

3. Stufe:  Förderung von Projekten mit mindestens 10 Teilnehmenden,  Höchstsumme aus Mitteln des Sturas: 1000 Euro.
Beispiele: Collegium Musicum, Sinfonium Weimar etc.

4. Stufe:  Besonders förderungswürdige Projekte, Höchstsumme aus Mitteln der LZSG: 3000 Euro.

Die genannten Beträge stellen Höchstsummen dar, die tatsächliche Förderungssumme richtet sich nach der Art und den Gesamtkosten des Projekts. Die Beispiele sind dem künstlerischen Bereich entnommen, selbstverständlich werden Projekte aus anderen Bereichen (siehe Ziele) gleichermaßen gefördert.

Antragsformular zum Download (PDF)