Hochschulsport
Das Universitätssportzentrum bietet allen Studierenden und Mitarbeitern der Hochschule für Musik FRANZ LISZT und der Bauhaus-Universität ein breit gefächertes Ausgleichs-, Gesundheits- und Fitnessangebot.Ausgleichs-, Gesundheits- und Fitnessangebot
Nähere Informationen zum gesamten Sportangebot für alle Studierenden gibt es unter
http://www.uni-weimar.de/cms/Universitaetssportzentrum.1814.0.html
Sonderkurse nur für Studierende unserer Hochschule gibt es unter
www.uni-weimar.de/qisserver/rds?state=wtree&search=1&trex=step&root120112=8121|7466|8311&P.vx=kurz_
Schwimmkurse speziell für Studierende unserer Hochschule finden Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils um 21:00 Uhr in der Schwimmhalle am Asbach statt. Einschreibeformalia siehe unten.
Einschreibung
Zu Beginn jeden Semesters findet in der Sporthalle Falkenburg (Belvederer Allee 25A) die Einschreibung für die einzelnen
Sportangebote sowie für Sonderveranstaltungen statt. Hier ist auch die *Broschüre UNI-SPORT* *HOCHSCHULSPORT WINTERSEMESTER 2011 / 2012* mit wichtigen Informationen über Ort, Zeit, Inhalte, Nutzungsbedingungen usw. erhältlich. Aus Kapazitätsgründen ist die Teilnehmerzahl für einzelne Sportarten begrenzt.
Einschreibtermine im Wintersemester 2011/2012
Die Einschreibung für die Sportkurse findet von Montag, 10. Oktober bis Mittwoch, 12. Oktober jeweils von 9:00 bis 14:00 Uhr in der Sporthalle Falkenburg (Belvederer Allee 25a, Buslinie 1) statt.
Bitte beachten:
Die Kurse können nur bargeldlos (thoska) bezahlt werden. Ausnahme: Alexander-Technik und Feldenkrais. Hier erfolgt Barzahlung.
Achtung:
Für die Sonderveranstaltungen F.M. Alexandertechnik und
Feldenkrais gibt es gesonderte Aushänge.
Nähere Informationen gibt es unter http://www.uni-weimar.de/cms/Universitaetssportzentrum.1814.0.html
Ansprechpartner Universitätssportzentrum
Dr. Uwe Türk-Noack
Leiter Universitätssportzentrum
uwe.tuerk-noack@uni-weimar.de
Marion Schmidt
Sekretariat
marion.schmidt@uni-weimar.de
Timo Wyrembek
Diplomsportlehrer
timo.wyrembek@uni-weimar.de
Unfallversicherungsschutz
Alle Studierenden, Arbeiter und Angestellten der Thüringer Hochschulen sind auf der Grundlage des SGB VII unter den folgenden Voraussetzungen über die Unfallkasse Thüringen unfallversichert:
- Studierende, bei allen offiziellen Veranstaltungen des Hochschulsports
- Mitarbeiter (Arbeiter und Angestellte), bei allen offiziellen Veranstaltungen des Hochschulsports unter folgenden Bedingungen:
- Die sportliche Betätigung muss geeignet sein, die arbeitsbedingte und geistige Belastung auszugleichen
- Sie muss mit einer gewissen Regelmäßigkeit stattfinden
- Der Teilnehmerkreis muss sich im wesentlichen auf die Mitglieder der Hochschule beschränken
- Der Sport muss unternehmensbezogen durchgeführt werden (offiziell durch die Institutionen der Hochschule)
- Die Übungen müssen durch Zeit und Dauer in einem dem Ausgleichszweck entsprechenden Zusammenhang mit der Betriebsarbeit stehen
