Eignungsprüfung Lehramt

Lehramt für Musik an Gymnasien

Die Eignungsprüfung umfasst folgende Prüfungsteile:

1. Gruppenleitung (ca. 10 Minuten)

Anleitung einer kleinen Gruppe (ca. 10 Personen) zu einer der folgenden selbst gewählten Formen künstlerisch-kommunikativer Arbeit:

  • Erarbeitung einer kurzen ein- oder zweistimmigen Melodie, wahlweise mit oder ohne  Instrumentalbegleitung (z. B. Volkslied, Kanon, Folk oder Popsong)
  • oder Erarbeitung eines kleinen dreistimmigen Chorstückes
  • oder eine rhythmische Übung (z. B. Erarbeitung eines Sprechstückes, eines rhythmischen Begleitmodells, einer rhythmischen Komposition)
  • oder Erarbeitung einer kurzen Tanzszene oder Bewegungsstudie

Die Stücke sind selbst auszuwählen und Noten in ausreichender Anzahl mitzubringen. Es wird nicht erwartet, dass die Erarbeitung zu einem künstlerisch abgeschlossenen Ergebnis führt.


2. Singen, Sprechen (ca. 20 Minuten)

a) Sprechen
Vortrag

  • eines Prosatextes (maximal 1 Seite)
  • eines Gedichtes


b) Gesang
Vortrag

  • eines begleiteten Sololiedes
  • eines Volksliedes a cappella
  • eines weiteren Liedes nach eigener Wahl des Genres (z. B. Klassik (Lied oder Arie), Popularmusik, Musical, Jazz)

Wird eine Klavierbegleitung benötigt, müssen spätestens vier Wochen vor Beginn der Eignungsprüfung die Noten vorliegen.


3. Klavier (ca. 10 Minuten)

Vortrag von drei Klavierstücken unterschiedlicher Stilepochen mittleren Schwierigkeitsgrades


4. Schulpraktisches Klavierspiel / Berufspraktisches Klavierspiel (ca. 20 Minuten)

  • Spielen von einfachen und erweiterten Kadenzen
  • Improvisation auf Kadenzbasis
  • ein Lied (Volkslied, Gospel o. ä.) ist vorzubereiten; selbst begleiteter Vortrag in zwei Tonarten
  • Harmonisieren einfacher Volksliedmelodien
  • Vom-Blatt-Spiel eines Chorsatzes auf 3 Liniensystemen


5. Musikalische Erfahrung (ca. 20 Minuten)

In der Teilprüfung Musikalische Erfahrung geht es um Hörerfahrung und Wissen zur europäischen Musikgeschichte vom 12. bis 20. Jahrhundert. Ausgangspunkte des Gesprächs sind Musik- und Notenbeispiele aus herausragenden Werken. In einem kurzen Gespräch werden musikpädagogische Vorkenntnisse diskutiert.


6. Musiktheorie und Gehörbildung

Siehe "Allgemeine Anforderungen der Eignungsprüfung"


7. Künstlerisches Schwerpunktfach (ca. 20 Minuten)

Wählbar sind alle an der Hochschule angebotenen Instrumente sowie Gesang (auch im Bereich Jazz/Pop) und Schulpraktisches Klavierspiel.

a) Instrumentalspiel
Der Bewerber legt der Eignungsprüfungskommission eine Liste mit vorbereiteten Stücken zur Auswahl vor, die je ein Werk aus Barock, Klassik, 19. und 20./21. Jahrhundert bzw. je nach Instrument eine adäquate Vielfalt enthalten soll.
Wird eine Klavierbegleitung benötigt, müssen spätestens vier Wochen vor Beginn der Eignungsprüfung die Noten vorliegen.

b) Gesang
Vortrag von

  • zwei begleiteten Sololiedern
  • eines Stückes a cappella
  • weiterer zwei Lieder nach eigener Wahl des Genres (z. B. Klassik (Lied oder Arie), Popularmusik, Musical, Jazz)

Wird eine Klavierbegleitung benötigt, müssen spätestens vier Wochen vor Beginn der Eignungsprüfung die Noten vorliegen.

c) Schulpraktisches Klavierspiel

  • Spielen von einfachen und erweiterten Kadenzen
  • Improvisation auf Kadenzbasis und nach freiem Impuls (Bild- oder Textvorlage)
  • zwei Lieder / Songs sind vorzubereiten; selbst begleiteter Vortrag in mindestens zwei Tonarten
  • Harmonisieren einfacher Volksliedmelodien
  • Vom-Blatt-Spiel eines Chorsatzes auf 3 Liniensystemen

Ergänzungsfach Musikpraxis

Die Eignungsprüfung umfasst, mit Ausnahme der Musiktheorie und Gehörbildung, die gleichen Prüfungsteile wie die Eignungsprüfung für die Studienrichtung Lehramt für Musik an Gymnasien.

Musiktheorie und Gehörbildung siehe "Allgemeine Anforderungen der Eignungsprüfung"

Postgraduales Masterstudium Lehramt an Gymnasien/ Doppelfach-Studium Musik

Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums im Studiengang Master of Education Lehramt an Gymnasien/ Doppelfach-Studium Musik ist der erfolgreiche Abschluss mit dem Grad Bachelor of Education und das Bestehen einer Eignungsprüfung mit folgenden Prüfungsteilen:

  • Chorleitung, praktisch, ca. 20 Minuten
  • Schulpraktisches Klavierspiel, praktisch, ca. 20 Minuten
  • Singen/ Sprechen, praktisch, ca. 20 Minuten
  • Instrumentalspiel, praktisch, ca. 30 Minuten, davon 20 Minuten erstes Instrument und 10 Minuten Klavier, wenn Klavier nicht erstes Instrument ist
  • Musiktheorie/ Gehörbildung, schriftlich, jeweils 45 Minuten

Absolventen mit dem Bachelor-Grad eines künstlerischen, künstlerisch-pädagogischen oder musikwissenschaftlichen Studienganges absolvieren eine Eignungsprüfung, die die Fächer Chorleitung, Schulpraktisches Klavierspiel und (außer bei Bachelor in Gesangspädagogik) Singen/ Sprechen enthält. Die weiteren Teile der Eignungsprüfung werden abhängig von der inhaltlichen Ausrichtung des absolvierten Bachelor-Studienganges vom Prüfungsausschuss festgelegt.