Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden (PROMOS)

Das Programm des DAAD fördert die Mobilität von Studierenden und Promovierenden deutscher Hochschulen.

Die Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar erhält durch den DAAD jährlich Mittel zur Förderung von Auslandsaufenthalten und bietet somit Studierenden und Promovierenden die Möglichkeit mithilfe eines Teilstipendiums Kurz- und Langzeitmobilitäten innerhalb des Studiums zu realisieren.  

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Studierende, die an der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar mit dem Ziel eingeschrieben sind, den Abschluss ihres Studiengangs zu erreichen ("degree-seeking-students"), wenn sie:

a) die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen

b) Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind (in diesem Zusammenhang gilt der Wortlaut des Gesetzes, zu finden unter: www.bafög.de.)

c) nichtdeutsche Studierende und Hochschulabsolventen, wenn sie in einem Studiengang an der HfM Weimar eingeschrieben sind mit dem Ziel, den Abschluss an der HfM zu erreichen oder zu promovieren.

Für den in b) und c) beschriebenen Personenkreis sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen.

Was kann gefördert werden?

Das Programm bietet vielfältige Möglichkeiten zur Durchführung von Auslandsaufenthalten.
 

Studienaufenthalte im Ausland

Die Förderdauer von Studienaufenthalten muss mindestens einen bis maximal sechs Monate betragen.

• für ein Studium an Hochschulen

• für Abschluss- und Studienarbeiten an Unternehmen oder Hochschulen

Abschluss-/Studienarbeiten, die weder an einer Hochschule noch an einem Unternehmen durchgeführt werden, können ausnahmsweise gefördert werden, wenn der entsprechende Fachbereich das Vorhaben uneingeschränkt unterstützt und die Studierenden einen detaillierten Zeitplan einreichen, der später auch zur Erfolgskontrolle dienen kann. Promovierende können nicht im Rahmen von Studienaufenthalten gefördert werden!

Hinweise:

Bitte beachten Sie, dass die HfM Weimar über PROMOS keine Studiengebühren fördert.

Studienaufenthalte können nicht über PROMOS gefördert werden, wenn eine Förderung durch „Erasmus+“ möglich ist. 
 

Praktika im Ausland

Die Förderdauer von Praktika muss mindestens einen bis maximal sechs Monate

betragen. Praktika können auch im Zeitraum zwischen Bachelorabschluss und Beginn

des Masterstudiums gefördert werden. Eine Vorabzulassung für den Master

oder ein ähnliches Dokument einer deutschen Hochschule muss vorliegen. Promovierende können nicht im Rahmen von Praktikumsaufenthalten gefördert werden!
 

Sprachkurse im Ausland 

Die Förderdauer von Aufenthalten für Sprachkurse muss mindestens drei Wochen betragen bis maximal drei Monaten betragen. Sprachkurse von Studierenden und Doktoranden können an staatlichen Hochschulen oder etablierten Sprachinstituten weltweit durchgeführt und gefördert werden und müssen mindestens 25 Wochenstunden betragen. Außerdem kann eine einmalige Kursgebührenpauschale pro Person von 500 EUR beantragt werden.
 

Fachkurse (Sommerkurse/Meisterkurse) im Ausland

Die Förderdauer von Aufenthalten für Fachkurse darf maximal sechs Wochen betragen. Die Teilnahme von Studierenden und Doktoranden an Fachkursen (z.B. Sommerkurse-/schulen, Workshops), die von Hochschulen oder wissenschaftlichen Organisationen im Ausland angeboten werden, kann weltweit gefördert werden. Für die Stipendiatinnen und Stipendiaten können Teilstipendien für den Aufenthalt und/oder die Mobilität und/oder eine Pauschale für Kursgebühren geltend gemacht werden.
 

Wettbewerbe im Ausland

Wettbewerbsreisen mit einer Dauer von bis zu zwölf Tagen können mittels Aufenthaltspauschalen für die Teilnehmenden gefördert werden. 
 

Studienreisen im Ausland

Studienreisen mit einer Dauer von bis zu zwölf Tagen können mittels Aufenthaltspauschalen für die Teilnehmenden gefördert werden. Neben der Vermittlung fachbezogener Kenntnisse und landeskundlicher Einblicke muss die Begegnung mit internationalen Studierenden und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern vor Ort im Mittelpunkt stehen. Die Teilnehmenden für die Studienreise wählt die Hochschule eigenverantwortlich aus. Die Antragstellung erfolgt über die für die Studienreise verantwortliche Person (Professor:in, Projektleiter:in). Für die Geltendmachung der Aufenthaltspauschale ist gesondert eine von den Teilnehmenden unterschriebene Liste (Teilnehmendenlisteliste)zu führen. 

Wie bewerbe ich mich? Welche Unterlagen sind erforderlich?

Bitte beachten Sie auch die aktuelle Auschreibung für Individualstipendien oder Studienreisen

Bewerbungsunterlagen für Auslandsaufenthalte (außer Studienreisen):

Bewerbungsformular 
• ausführliches Motivationsschreiben (siehe Hinweise zur Anfertigung eines Motivationsschreibens)
• eine ausführliche Beschreibung des Projekts mit Erläuterung des Bezugs zum Studienziel sowie Nachweise     des Vorhabens (Flyer, Ausschreibung, Programmheft, Link etc. beifügen)
• Nachweis über die aktuellen Studienleistungen (aktuelles ToR) oder eine Kopie des vorherigen Diplom- /Bachelor-/Masterzeugnisses
• Empfehlungsschreiben der Hauptfachlehrerin/des Hauptfachlehrers oder der Institutsleitung
• Nachweise über Sprachkenntnisse in der Landes- bzw. Unterrichts-/Arbeitssprache


Bewerbungsunterlagen für Studienreisen:

• Teilnehmerliste 
• Detaillierte Programmbeschreibung inklusive Zeitplan
• Einladungsschreiben der ausländischen Hochschule
• Darstellung der inhaltlichen Vorbereitung der Teilnehmer*innen (z.B. durch verpflichtenden Besuch eines Seminars)
• Finanzierungsplan


Die Antragstellung kann nur über die/den verantwortlichen Exkursionsleiter:in erfolgen!

Bitte senden Sie ihre Bewerbung fristgerecht und vollständig an:

  • Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar
  • International Office
  • Sandra Domanetzki
  • Platz der Demokratie 2/3
  • 99423 Weimar
     

oder per E-Mail an: promos@hfm-weimar.de

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Vielzahl von Anträgen ausschließlich vollständige Bewerbungsunterlagen Berücksichtigung finden.

Wie sind die Bewerbungsfristen?

Die HfM Weimar schreibt in der Regel zweimal im Jahr die Förderung von Auslandsaufenthalt im Rahmen des PROMOS-Programms aus. Je nach Budgetlage kann auch eine dritte Ausschreibung zum Ende des Jahres erfolgen: 

Bewerbungsfrist: 15. Januar

Für Aufenthalte, die schwerpunktmäßig in der ersten Jahreshälfte stattfinden.

Bewerbungsfrist: 15. Juni

Für Aufenthalte, die schwerpunktmäßig in der zweiten Jahreshälfte stattfinden.

Außerhalb der Bewerbungsfristen eingereichte Bewerbungen für ein PROMOS-Stipendium können nicht angenommen werden.

Wie hoch sind die Stipendienleistungen?

Studien- und Wettbewerbsreisen: Die Aufenthaltspauschale berechnet sich pro Person und Tag. (siehe Tabelle – Link einfügen Förderrahmen) Mit der Aufenthaltspauschale sind die Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung abgegolten.

Studienaufenthalte/Abschlussarbeiten/Praktika/Fach- und Sprachkurse: Aufenthaltspauschale (Teilstipendienrate) berechnet sich pro Person und Monat. (siehe Tabelle – Link einfügen Förderrahmen). Es kann auch eine Mobilitätspauschale gezahlt werden.

Über das PROMOS-Programm werden durch die HfM Weimar keine Studiengebühren gefördert.

Kursgebühren: Für Sprach und Fachkurse kann auch eine Kursgebührenpauschale von 500 Euro gezahlt werden.

Die jeweilige Mindestförderdauern der einzelnen Fördermaßnahmen laut Ausschreibung sind einzuhalten. Für die darüber hinaus gehende Förderungszeit (bis zum Erreichen der maximalen Förderdauer) gilt: Von Tag 1- 14 kann höchstens eine halbe Monatsrate gezahlt werden, vom 15. bis 30. Tag eine ganze.

Weitere Hinweise können Sie den aktuellen Förderbedingungen und Fördersätzen entnehmen.

Bei Bezug von Auslands-BAföG kann selbiges vom zuständigen Studentenwerk um die Reisekostenpauschale gekürzt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle der PROMOS-Förderung gegenüber dem Studentenwerk meldepflichtig sind.

Wie erfolgt die Auswahl?

Die Auswahl obliegt festgelegten Auswahlkriterien:

• Die Sinnhaftigkeit des geplanten Aufenthalts in Bezug zum Studium
• Sprachkenntnisse, die zur erfolgreichen Durchführung des Aufenthalts notwendig sind
• Die Qualifikation (Studienleistungen) und Motivation der/des Studierenden
• Formale Anforderungen an die Unterlagen

Bei Studienreisen:

• Vermittlung von fachbezogenen Kenntnissen
• Begegnungsmöglichkeiten von deutschen mit ausländischen Studierenden/Wissenschaftlern
• Berücksichtigung von landeskundlichen Aspekten                                                                                                • im Unterschied zu Exkursionen keine Reise mit überwiegend touristischem Programm
• Formale Anforderungen an die Unterlagen

Eine Auswahlkommission bestehend aus zwei Personen des International Offices entscheidet über die Anträge unmittelbar nach Beendigung des Bewerbungsverfahrens. Die Auswahl wird nach Aktenlage entschieden. Es gibt keine zusätzlichen persönlichen Gespräche mit Bewerbern.

Wann kann ich mit einer Antwort rechnen?

Die Entscheidung der Auswahlkommission zu Bewerbungen für Aufenthalte, die schwerpunktmäßig in der 1. Jahreshälfte stattfinden, werden gegen Ende Januar an die Korrespondenzadressen verschickt. Die Entscheidungen der Auswahlkommission zu Bewerbungen für Aufenthalte, die schwerpunktmäßig in der 2. Jahreshälfte stattfinden, werden gegen Ende Juni an die Korrespondenzadressen verschickt.

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie zwischenzeitlich die Zusage zu einer anderen Förderung erhalten, geben Sie uns bitte umgehend Bescheid, sodass wir dies in der Auswahl berücksichtigen können.

Welche Förderkombinationen sind möglich?

Folgende Kombinations- und Anrechnungsregelungen gelten:

Gesamtförderdauer bei Studien- und Praktikumsaufenthalten

Grundsätzlich kann eine PROMOS-Förderung innerhalb eines Bildungsabschnitts, der jeweils mit dem Erreichen eines Abschlusses (Bachelor, Master, Staatsexamen, Diplom, etc.) endet insgesamt maximal sechs Monate dauern; dabei spielt es keine Rolle, ob nur eine Fördermaßnahme oder eine Kombination aus beiden Fördermaßnahmen gewählt wird. Für die Teilnahme an Fachkursen, Sprachkursen, Studienreisen und Wettbewerbsreisen gibt es keine Beschränkung durch eine Gesamtförderdauer.

„Erasmus+ “und PROMOS

Studienaufenthalte und Praktika in die Programmländer können nicht über PROMOS gefördert werden, wenn eine Förderung durch „Erasmus+“ möglich ist.

BAföG-Leistungen und PROMOS-Stipendien

Die PROMOS-Stipendien sind bei der zuständigen Stelle für Auslands-BAföG anzuzeigen sind.

DAAD-Individualstipendien und PROMOS-Stipendien

DAAD-Individualstipendien und PROMOS-Stipendien dürfen nicht gleichzeitig in Anspruch genommen

werden.

Deutschlandstipendium und PROMOS-Stipendium

Das Deutschlandstipendium und die PROMOS-Förderungen können uneingeschränkt gleichzeitig bezogen werden.

Deutsche öffentliche Stipendien und PROMOS-Stipendien

Doppelförderungen aus deutschen öffentlichen Mitteln sind nicht zuwendungsfähig. Werden durch deutsche öffentliche Mittel Auslandsaufenthalte gefördert, ist maßgeblich, welcher Zweck verfolgt wird. Das bedeutet, dass eine Förderung mittels PROMOS nicht möglich ist, wenn bereits mit deutschen öffentlichen Mitteln derselbe Zweck verfolgt wird.

PROMOS-Förderungen sind bei anderen öffentlichen deutschen Stipendiengebern anzuzeigen. Stipendien aus privaten Mitteln können uneingeschränkt neben PROMOS-Stipendien bezogen werden.

Entgeltliche Tätigkeiten und PROMOS-Stipendien

Während der Laufzeit des Stipendiums dürfen vergütete Tätigkeiten nur mit Zustimmung des Projektträgers (d.h. der deutschen Hochschule) durchgeführt werden.

Konzert- und Kongressreisen

Kongress und Konzertreisen können nicht über das PROMOS-Programm gefördert werden! Der DAAD bietet hierfür ein separates Programm zur Förderung von Konzertreisen an. (Link)

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie zwischenzeitlich die Zusage zu einer anderen Förderung erhalten, geben Sie uns bitte umgehend Bescheid, sodass wir dies in der Auswahl berücksichtigen können.

Was muss ich sonst noch wissen?

Reisehinweise:

Es wird dringend geraten, bei der Planung und Durchführung von Aktivitäten im Ausland die Reise und Sicherheitshinweise und insbesondere die (Teil-) Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes zu beachten (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit)

Eine PROMOS- Förderung kann grundsätzlich nur erfolgen, wenn während des Aufenthalts-/Förderzeitraums für das betreffende Land oder die betreffende Region des Landes keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht (www.auswaertiges-amt.de).

Versicherungsschutz:

Mit dem PROMOS-Stipendium ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Geförderte Studierende/ Doktoranden und begleitende Hochschulvertreter haben jedoch die Möglichkeit, über den DAAD eine Versicherung abzuschließen.

Für Studierende ohne deutsche Staatsbürgerschaft sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen. Als Heimatland gilt das Land, in dem der Studierende/Promovierende seit mindestens fünf Jahren seinen Lebensmittelpunkt hat.

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    Donnerstag    
    09:30 - 11:30 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr

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